Gabor Fachanwalt IT — Corporate Design & Corporate Website

Gabor Fachanwalt IT — Corporate Design & Corporate Website

Mit dem Fachanwalt IT Corporate Design bekam das IT-Recht der Kanzlei einen eigenen Markenauftritt. CRENEO entwickelte dafür 2022 Erscheinungsbild und Website. Heute ist Fachanwalt IT die Fachmarke der gabor partners Markenfamilie. Außerdem erhielt der Auftritt den German Design Award 2023.

Marke

Fokus

Leistung



Launch

Gabor Fachanwalt IT

IT-Recht

Corporate Design,
Corporate Website,
Motion Design,
Permanente Pflege

2022

Aus einer Spezialisierung wird eine Fachmarke

Ausgangslage

Roger Gabor führte 2007 als einer der Ersten in Deutschland den Titel Fachanwalt für Informationstechnologierecht. Dabei liegt sein besonderer Schwerpunkt im Softwarerecht und im Datenschutzrecht. Zu den Mandanten zählen unter anderem Automobilzulieferer, Software-Häuser, Krankenhäuser und Kommunen. Die Mandanten stammen also aus sehr unterschiedlichen Branchen. Trotzdem ist das Angebot eng umrissen: Die Fachkanzlei berät ausschließlich im IT-Recht. Schließlich entstand 2022 aus der Kanzlei GABOR Rechtsanwalt heraus die Fachmarke Gabor Fachanwalt IT.

Zielsetzung

Ziel war ein reduzierter Webauftritt, der sich ganz auf das Angebot konzentriert. Gleichzeitig sollte die Gestaltung den Tätigkeitsbereich unmissverständlich zeigen.

Gestaltung

Fachanwalt IT Corporate Design: Recht trifft Technik

Bildmarke

Die Bildmarke verbindet das Paragrafenzeichen mit dem Anfangsbuchstaben des Anwaltsnamens. So entsteht eine einfache und plakative Bildmarke. Zusammen mit der Wortmarke bildet sie das Logo von Fachanwalt IT.

Typografie

Zwei Schriftklassen prägen den Auftritt: eine lineare Schrift und eine Serifenschrift. Museo Sans übernimmt dabei den linearen Part, Libre Caslon den serifenbetonten. Dadurch entsteht ein bewusstes Spannungsfeld innerhalb der Typografie.

Farbwelt

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Creneo Gabor Fachanwalt IT Corporate Design Navigation Hovered

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#80F56E

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#FFFFFF

Creneo Gabor Fachanwalt IT Corporate Design Navigation Hovered

Farbwelt

Die Farbwelt wirkt wertig und zugleich technisch. Ein hell leuchtendes Digitalgrün flankiert das gedeckte Grün. Orange setzt Akzente und dient zugleich als Farbe der Navigation. Außerdem lebt das Farbklima von einem großzügigen Wechsel heller und dunkler Flächen.

Ikonografie

Für Fachanwalt IT entstand ein eigenes Iconset. Speziell für den Kunden entwickelte Icons erhalten innerhalb des neuen Webauftritts Microanimationen.

Illustrationswelt

Creneo Gabor Fachanwalt IT Corporate Design Illustration Auge

Die Illustrationswelt greift das neue Farbspektrum auf und erhält durch Scroll-Trigger im Webauftritt eine zusätzliche Erzählebene. Als Gegenpol zu den farbigen grafischen Elementen kommt eine monotone Bildwelt zum Einsatz. Diese wird in den Headerbildern durch einen Interferenz-Effekt ergänzt, um auch hier eine subtile Brücke zu dem Fachbereich der Kanzlei zu schlagen, bzw. diesen auf der visuellen Ebene zu stützen.

Creneo Gabor Fachanwalt IT Corporate Design Illustration Charakter

Umsetzung

Die Webseite: reduziert und in Bewegung

Auf der Webseite Gabor Fachanwalt IT kommt das Corporate Design in Bewegung. Beim Scrollen reduziert sich die Bild-Wortmarke auf die reine Bildmarke. Zudem tragen die Icons Mikroanimationen. Die Illustrationen wiederum öffnen per Scroll-Trigger eine zusätzliche Erzählebene. In den Headerbildern ergänzt ein Interferenz-Effekt die monotone Fotografie. So schlägt auch die Bildwelt eine Brücke zum Fachgebiet der Kanzlei.

Ergebnis

Was das Fachanwalt IT Corporate Design heute ermöglicht

Vorher war das IT-Recht ein Schwerpunkt der Kanzlei GABOR Rechtsanwalt. Heute tritt es als eigenständige Fachmarke mit eigener Webseite auf. Dabei zeigt schon die Bildmarke mit dem Paragrafenzeichen, worum es geht. Zusätzlich verankern Farbwelt und Illustrationen das IT-Thema im Fachanwalt IT Corporate Design.

Außerdem funktioniert die Bildmarke auch allein, etwa als Favicon der Webseite. Zudem hat CRENEO sie als Profilbild und als dreidimensionales Element angelegt. Inzwischen trägt die Webseite den Zusatz „Eine Marke der gabor partners rechtsanwaltsgesellschaft“. Auch das KI-Recht fand dort Platz, ohne dass die Gestaltung neu entstehen musste.

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